Dienstgänge sind nach § 2 Absatz 2 Landesreisekostengesetz, Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften am Dienst- oder Wohnort außerhalb der Dienststätte. Im Gegensatz zu …
Dienstgänge sind nach § 2 Absatz 2 Landesreisekostengesetz, Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften am Dienst- oder Wohnort außerhalb der Dienststätte. Im Gegensatz zu Dienstreisen genügt bei Dienstgängen...